AGB
1. Anbieterin
Rise & Shine Women's Retreat
Sabrina Krueger
Rua Vieira Lusitano 11
2855-187 Corroios
Portugal
NIF: 308994213
Ort des Retreats: Costa da Caparica, Portugal
2. Leistungsbeschreibung
Mit deiner Buchung sicherst du dir einen Platz beim Rise & Shine Women’s Retreat. Das Retreat umfasst die in der jeweiligen Ausschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere Trainingseinheiten, Workshops, Gruppenaktivitäten sowie Verpflegungs- und Unterkunftsleistungen.
Programmänderungen aus organisatorischen Gründen, aufgrund von Wetterbedingungen oder aus Sicherheitsgründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des Retreats nicht wesentlich verändert wird.
Das Retreat stellt keine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bzw. entsprechender nationaler Umsetzungen dar, soweit gesetzlich zulässig. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einem Veranstaltungs- und Trainingsprogramm einschließlich der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nebenleistungen.
3. Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.290 € pro Person im Doppelzimmer.
Die Buchung wird mit Eingang der Anzahlung von 500 € verbindlich. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Retreatbeginn fällig.
4. Stornierung durch die Teilnehmerin
Bis 60 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung.
59 bis 30 Tage vor Beginn: 40 % des Gesamtpreises.
29 bis 14 Tage vor Beginn: 60 % des Gesamtpreises.
Ab 13 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises.
Bei verspäteter Anreise, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen des Retreats besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin ist jederzeit kostenlos möglich.
5. Mindestteilnehmerinnenzahl
Das Retreat findet bei mindestens 6 Teilnehmerinnen statt.
Wird diese Zahl nicht erreicht, kann das Retreat abgesagt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6. Absage durch die Veranstalterin / höhere Gewalt
Kann das Retreat aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung
Die Veranstalterin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Sportliche Aktivitäten und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an allen sportlichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstalterin schuldet keinen bestimmten sportlichen oder gesundheitlichen Erfolg.
Die Teilnehmerin bestätigt, dass ihr Gesundheitszustand die Teilnahme erlaubt und sie gegebenenfalls medizinischen Rat eingeholt hat.
Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Vorerkrankungen oder Schwangerschaften sind vor Beginn mitzuteilen. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, bestehende Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen, die Auswirkungen auf die Teilnahme haben könnten, vor Beginn des Retreats mitzuteilen.
Körpernahe Korrekturen
Im Rahmen der Trainingseinheiten können körpernahe Hilfestellungen und Korrekturen erfolgen. Diese können jederzeit abgelehnt werden.
9. Gesundheitszustand
- Die Teilnehmerin nimmt eigenverantwortlich teil.
- Relevante gesundheitliche Informationen wurden vollständig angegeben.
- Bei Unsicherheiten wird eigenständig ärztlicher Rat eingeholt.
10. Versicherung
Jede Teilnehmerin ist selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und gegebenenfalls Reiserücktrittsversicherungsschutz verantwortlich.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Während des Retreats können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung der Teilnehmerin.
12. Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Freizeitveranstaltungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt portugiesisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Teilnehmerin bleiben unberührt.